Nachbetreuung

Jede Frau in Österreich hat nach der Geburt für die ersten acht Lebenswochen ihres Kindes einen Anspruch auf eine Betreuung durch eine Hebamme. Diese Betreuung findet im Rahmen von Hausbesuchen (bis zu 12x) statt, bei welchen folgende Aspekte besprochen bzw. kontrolliert werden: 
 
- Kontrolle von Gewicht, Nabelschnurrest, Hautfarbe und Zustand des Kindes
 
- Gebärmutterrückbildung, Funduskontrolle
 
- Dammschnittkontrolle 
 
- Nahtentfernung
 
- Beantwortung allfälliger Fragen bzgl. dem Wochenbett
 
- Stillhilfe und Stillberatung
 
- psychosoziale Beratung
 
- Ernährungsberatung
 
- Durchführung von Prophylaxen (z.B. Vitamin K)
 
- Blutabnahme (z.B. für PKU - Test)
 
- Säuglingspflege
 
- Kontrolle von Geburtsverletzungen
 
- etc.